Herr Bürgermeister Antenbrink verspricht in seiner Antwort auf den Offenen Brief von Weilbach wehrt sich (WWS), er werde sich „mit aller Entschlossenheit für eine schnelle Lösung der Verkehrsprobleme in Weilbach einsetzen“. Das begrüßen wir ausdrücklich und wir werden ihn dabei unterstützen, wo immer wir können. Wir haben das wiederholt in aller Öffentlichkeit kund getan. Uns jedoch Stimmungsmache im Bürgermeisterwahlkampf vorzuwerfen ist unredlich.
Herr Antenbrink hat bei verschiedenen Gelegenheiten das Regierungspräsidium als Entscheidungsinstanz bei unterschiedlichen Verkehrsfragen bezeichnet, weshalb wir uns in einem Gespräch mit Vertretern des Regierungspräsidiums am 27.3.2012 erkundigten, ob z.B. das Rechtsfahrgebot am nördlichen Ende der Mariechen-Graulich-Straße in Richtung Weilbach sowie der Bau der Linksabbiegerspur aus der Weilbacher Straße in die Mariechen-Graulich-Straße vom RP veranlasst wurde. Thema des Gesprächs beim RP war auch dessen Rolle bei der Öffnung der Behelfsauf- bzw. -abfahrt auf die bzw. von der A3 zwischen Eddersheim und Flörsheim sowie die Frage nach der Möglichkeit der Verhängung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Flörsheim.
1. In seiner Antwort behauptet Herr Antenbrink, es sei mehrfach erklärt worden, dass es sich bei dem Rechtsabbiegergebot an der Mariechen-Graulich-Straße (Nord) ebenso wie beim Bau der Linksabbiegerspur in die gleiche Straße um eine Forderung der hessischen Straßenbauverwaltung handelt. Anhand der von uns einsehbaren Sitzungsprotokollen verschiedener städtischer Gremien war dies nicht nachvollziehbar, weshalb wir den RP darauf ansprachen. Hingegen ist im Protokoll der Sitzung der Verkehrskommission vom 29.11.2011 wörtlich zu lesen: „Bürgermeister Michael Antenbrink informiert die Kommissionsmitglieder darüber, dass das ASV Frankfurt der Planung zur Errichtung einer Linksabbiegerspur in der Weilbacher Straße in das Gewerbegebiet Mariechen-Graulich-Straße zugestimmt hat.“ Das klingt nicht nach einer Forderung des ASV, wie Herr Antenbrink in seiner Antwort schreibt, sondern nach einer Gestattung. Bezüglich der „vorgeschriebenen Fahrtrichtung rechts“ wird in dem gleichen Protokoll ebenfalls nicht von einer Forderung des ASV geschrieben. Vielmehr heißt es, die Ausfahrt „soll nach Information von Bürgermeister Michael Antenbrink in diesem Zusammenhang aus Gründen der Verkehrssicherheit bestehen bleiben, da die Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Flörsheim die Möglichkeit haben, die südliche Ausfahrt zu nutzen.“ – Wie kann uns Herr Antenbrink angesichts dieser objektiven Tatsachen vorwerfen, wir versuchten mit „unkorrekten Darstellungen“ und „aus der Luft gegriffenen Behauptungen“ Einfluss auf die Bürgermeisterwahl zu nehmen?
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