Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
nach dem unsäglichen Beschluss der Stadtverordnetenmehrheit am 13.12.2011 über den Ausbau der Kreuzung an der Rüsselsheimerstrasse wurde umgehend die Möglichkeit eines Bürgerentscheides in Erwägung gezogen. Wir sind uns nach wie vor sicher, dass wir die notwendige Zahl an Unterschriften bekommen hätten, das war uns allen klar. Die entscheidende Frage aber war, wird der Ausbau überhaupt durch ein positives Votum gestoppt?
Diese Frage wollten wir rechtsverbindlich klären lassen, dazu wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt, da wir auch die Kosten nicht ins Unermessliche steigen lassen wollten. Ein Anwalt, der sich ausschließlich mit der Beratung von Bürgerinitiativen befasst erschien uns am kompetentesten. Nun zunächst zur rechtlichen Seite. Wenn wir alles positiv betrachten, also die notwendigen Stützunterschriften – kein Problem, die Abstimmung gewinnen – kein Problem, dann heißt das aber nach der Rechtsauskunft, das wir noch KEINEN STOPP DER MASSNAHME haben! Wir müssten dann, egal ob der Umbau angefangen wurde oder nicht eine einstweilige Verfügung beantragen und hier tauchen die Schwierigkeiten auf. Laut der Aussage des Rechtsanwaltes gab es bisher noch kein Gericht, was eine solche Maßnahme umgehend per einstweilige Verfügung gestoppt hat und weiterhin würde eine solche Verfügung, bevor sie vielleicht ausgesprochen würde in unserem Fall ca. 2.000,00 € Kosten. Dies alles erschien uns sehr dünn als Begründung für einen Bürgerentscheid, denn die Fronten sind ganz klar. Ein Bürgermeister mit einer Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung wird sich von einem bloßen Entscheid nicht beeinflussen lassen.